Heizkostenzuschuss NÖ 2018/2019

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizkostenzuschuss NÖ 2011/2012

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/2019 in der Höhe von € 135,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2019 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie am Gemeindeamt oder
beim NÖ Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005




05.11.2018

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