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Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2023 beantragt werden.Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie am Gemeindeamt oder beim NÖ Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005
29.09.2022