Nationalratswahl 2013 - öffentliche Einsicht

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Nationalratswahl 2013

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!

Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so besteht die Möglichkeit durch das Einspruchs- und Berufungsverfahren das Wählerverzeichnis berichtigen zu lassen.

In die Wählerevidenz einer Gemeinde sind folgende Personen eingetragen:

  • Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner des Jahres der Ein - tragung das 14. Lebensjahr (Jahrgang 1998) vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind;
  • Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 15. Lebensjahr (Jahrgang 1997) vollendet und ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und einen „Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz-/Europa- Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger(innen), die außerhalb des Bundesgebietes leben“ gestellt haben;

Ein(e) Wahlberechtigte(r) darf nur im Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sein.

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und am Tag der Wahl (29. September 2013) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Nur Wahlberechtigte werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen oder Vervielfältigungen her stellen.

Auflage
am DI 30.07. von 13 - 17 Uhr,
MI 31.07. bis SA 03.08. von 8 - 12 Uhr
MO 05.08. bis DO 08.08. von 8 - 12 Uhr

Kundmachung (392 KB) - .PDF

26.07.2013

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