Aufgrund des erstmaligen Auftretens der Blauzungenkrankheit in Österreich im November 2008 im Bezirk Schärding/Oberösterreich wird mit Impferlass BMGFJ-74700/0307-IV/2008 die Schutzimpfung aller Rinder, Schafe und Ziegen im Zeitraum vom 15. Dezember 2008 bis 31. März 2009 angeordnet.
Zu impfen sind:
Von der Impfung ausgenommen sind:
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Besamungsstiere, Stiere in Wartestallhaltungen und Aspirantenstiere
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Sentineltiere gemäß Bluetongue-Überwachungsverordnung
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Maststiere und Mastochsen in Boxenhaltung
Auf Wunsch des Tierhalters geimpft werden können:
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Kälber im Alter von vier Wochen bis 3 Monaten
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Besamungsstiere, Stiere in Wartestallhaltungen und Aspirantenstiere
Die Grundimmunisierung ist bei Rindern zweimal im Abstand von 4 Wochen durchzuführen. Zwischen den beiden Einzelimpfungen dürfen die teilimmunisierten Tiere nicht verbracht werden, in begründeten Fällen ist jedenfalls der zuständige ATA schriftlich von der geplanten Verbringung in Kenntnis zu setzen. Bei Schafen und Ziegen ist eine einmalige Impfung ausreichend.
Die Impfgebühr sowie der Impfstoff werden aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt.
Die Tierhalter sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Bereitstellung und Fixierung der Tiere bei der Impfung zu sorgen.
Über den genauen Impftermin werden die Tierhalter noch verständigt.
Weitere Informationen: