Bürgerbegutachtungen der NÖ Landesregierung

Aushängezeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2099

Bevor

  • ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder
  • eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,

haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.

Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht

  • dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
  • dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen

Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.
Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).
Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion, Beratungsstelle, Landhausplatz 1, Haus 3, Zimmer 3.104-3.106, 3109 St. Pölten oder direkt per Email an post.begutachtung@noel.gv.at eingelangt sein.

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