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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in der Höhe von € 150,- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2014 beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs), insbesondere hinsichtlich Richtsätze für die Ausgleichszulage.
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie am Gemeindeamt oder beim NÖ Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005