Heizkostenzuschuss NÖ 2023/2024

Veröffentlichungsdatum20.12.2023Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Heizkostenzuschuss NÖ 2011/2012

Die Landesregierung hat für alle sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Die Antragstellung kann ab 20. Dezember 2023 erfolgen.


Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie am Gemeindeamt oder
 beim NÖ Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005