Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Die Antragstellung kann von 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 (einlangend) bei der Gemeinde erfolgen.
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie im Anhang.
Wenn möglich, beantragen Sie den HKZ noch in diesem Jahr, da das Buchhaltungssystem des Landes ab 1.Jänner 2025 umgestellt wird und danach mit längeren Wartezeiten bei der Auszahlung zu rechnen ist.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
- Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie am Gemeindeamt oder beim NÖ Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf herunterladen (0.34 MB)
Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.14.10.2024docx_(003).pdf herunterladen (0.02 MB)
NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.3 MB)