Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt25,00 € jährlich pro Hund

Zuständig

Die Anmeldung ist binnen 3 Monaten ab der Geburt des Hundes verpflichtend.
Ebenfalls sind Sie verpflichtet, unmittelbar nach Eintreten einer Änderung (Wohnungswechsel, Verendung, ...) dies der Gemeinde zu melden.
Bei der Verendung des Tieres kommt es zu keinerlei Rückerstattungen. Die Vorschreibung erfolgt einmal jährlich im Februar.
Der oder die Hundehalter:in erhält mit Anmeldung die Hundemarke, welche sichtbar am Halsband angebracht werden muss.

  • Normaltarif:  € 25,00
  • Hunde mit erhöhtem Gefärdungspotential und auffällige Hunde nach §§2 und 3 NÖ Hundeabgabegesetz: € 100,00
  • Nutzhund:  € 6,54 (Ansuchen an die Gemeinde um Nutzhundtarif)
  • Hundemarke:  € 1,00

Kundmachung Hundeabgabe vom 27.11.2025 (gültig ab 01.01.2026)

Hundeabgabe und Hundemarke