Jagdpachtschilling - Auszahlung

Veröffentlichungsdatum15.02.2012Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
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Der Jagdverteilungsplan und die Auszahlung des Jagdpachtschillings lag in der Zeit von 31. Jänner bis 14. Februar in der Gemeindekanzlei Hofamt Priel zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Es wurden keine Beschwerden gegen die Festsetzung der Anteile innerhalb der Einsichtsfrist beim Obmann des Jagdausschusses schriftlich eingebracht, somit kann die Auszahlung erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt von 15. Februar bis 16. August zu den Amtszeiten in der Gemeindekanzlei. Jene Anspruchsberechtigte, die eine Banküberweisung wünschen, erhielten den Betrag per 16. Februar angewiesen. Bagatellbeträge (bis 15 EUR) können nicht überwiesen werden.

Nicht behobene Anteile verfallen gemäß Beschluss des Jagdausschusses zu Gunsten der Erhaltung der Güterwege.