Gemäß Anlage 1 Pkt. 2 Abs. 10 der 2. Tierhaltungsverordnung sind Katzen mit Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Dies gilt auch für Katzen und Kater, die auf einem Bauernhof gehalten werden. Einzige Ausnahme sind nur Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden, sie unterliegen nicht der Kastrationspflicht. Wer die Kastrationspflicht nicht einhält, riskiert Geldstrafen bis € 3.750, im Wiederholungsfall bis € 7.500. Streunerkatzen sind verwilderte Hauskatzen, die ohne Menschenkontakt aufgewachsen sind und deswegen extrem scheu sind (nicht zu verwechseln mit Freigängerkatzen).
Die Ausbreitung von Streunerpopulationen in manchen Regionen nimmt rasant zu, trotz großer Anstrengungen und Investitionen von Tierschutzvereinen, Gemeinden und Land in Kastrationsprojekte. Das Leid der Streuner bleibt meist unsichtbar und ist eines der größten unbemerkten Tierschutzprobleme. Nur die flächendeckende Streunerkastration in Kombination mit der Kastration von Freigängerkatzen aus Privathaushalten kann langfristig zum Sinken der Populationen führen. Bei fehlender medizinischer Versorgung, Unterernährung sowie Kälte und Nässe im Winter liegt die durchschnittliche Lebenserwartung von Streunerkatzen bei max. 4-5 Jahren. Sie vermehren sich trotzdem und geben ihre Schwäche, Krankheiten und Infektionen an die nächste Generation weiter. Viele sterben frühzeitig und qualvoll.
Kastration ist die Lösung!
WERDEN SIE SELBST AKTIV:
FANGEN-KASTRIEREN-ZURÜCKBRINGEN
So machen Sie alles richtig:
- Kastrieren Sie Ihre eigenen Katzen und Kater!
- Melden Sie scheue Streunerkatzen an den regionalen Tierschutz und nehmen Sie gemeinsam Kontakt zur Gemeinde auf. Fangen – Kastrieren – Zurückbringen: Werden Sie selbst aktiv! Das Einfangen der Streuner erfolgt mittels Lebendfallen, wobei mindestens 2 Stück bei jeder Bezirkshauptmannschaft entliehen werden können. Nach erfolgter Kastration werden die Tiere wieder dort freigelassen, wo sie eingefangen wurden.
- Streunerkatzen gehören nicht ins Tierheim! Eine Vermittlung von Streunertieren ist nicht zulässig!
PRIVATPERSONEN DÜRFEN KATZEN UNTER 6 MONATEN NICHT ZUM KAUF ODER ZUR ABGABE ANBIETEN
- Bieten Sie keine Tiere unerlaubt öffentlich an. Sie riskieren sonst Geldstrafen bis € 3.750, im Wiederholungsfall bis € 7.500.
- Beachten Sie, dass Online-Käufe über nicht registrierte Züchterinnen und Käufe über den Straßenhandel illegal sind und ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Geben Sie bestenfalls Tieren aus dem Tierschutz ein Zuhause.
Fördermodell des Landes NÖ
Tierschutzvereine und Gemeinden empfehlen Ihnen Tierärzte, die eine geplante Kastration, finanziert aus Fördermitteln des Landes, durchführen. Das Land übernimmt 2/3, die Gemeinde 1/3 der Kosten der Tierarztrechnung für die Kastration. Der Tierarzt verrechnet an die Gemeinde, diese zahlt vorerst die Rechnung. Das Land refundiert der Gemeinde 2/3 der Kosten. Gefördert werden ausschließlich Streunertiere.
Fragen dazu?
Wir beraten Sie gerne: Land NÖ, Abteilung RU5 Naturschutz/Tierschutz
02742/9005-15215, post.ru5@noel.gv.at