Landtagswahl 2018

Veröffentlichungsdatum05.01.2018Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
wahlkarte

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Bürger und Bürgerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, welche bis spätestens 28. Jänner 2018 das 16. Lebensjahr vollendet haben (28. Jänner 2002 geboren oder älter) und in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich am 17. November 2017 (Stichtag der Landtagswahl) einen ordentlichen Wohnsitz hatten.

Wie kann ich wählen?

Persönliche Stimmabgabe am Wahltag (28.01.2018) in Ihrem Wahllokal (Gemeinde Hofamt Priel, Dorfplatz 1, 3681 Hofamt Priel) in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr.

Achtung! Falls Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein sollten, in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abzugeben, können Sie eine Wahlkarte anfordern. Mit dieser können Sie Ihr Wahlrecht auch außerhalb der Wahlzeiten und Ihres Wahlortes ausüben.

Wählen mit Wahlkarten

  • Mit Briefwahl (die Wahlkarte muss bis spätestens  28.01.2018 um 6.30 Uhr bei Ihrer Gemeinde einlangen - oder Sie können mit Ihrer Wahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis Wahlschluss wählen) oder
  • am Wahltag in jeder NÖ Gemeinde zu deren Wahlzeiten oder
  • beim Besuch durch die besondere (fliegende) Wahlbehörde (bei Wahlkartenanforderung bekannt geben)

Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge einer Wahlkarte: 24.01.2018
Letztmöglicher Zeitpunkt für mündliche/persönliche Anträge einer Wahlkarte: 26.01.2018 bis 12 Uhr

 

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Bundesministerums für Inneres oder
Land Niederösterreich

Die Wahlkarte können Sie hier anfordern: Wahlkartenantrag

Landtagswahl 2013 - Wahlkartenantrag