In diesen Tagen erhält jeder Wähler eine „Amtliche Wahlinformation" durch die Post zugestellt. Mit dieser werden Sie über die Möglichkeit der Stimmabgabe informiert.
Zur Wahl am 29. Jänner im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation", weil dieses personalisiert ist. Sie haben nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation" können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=31511 Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSER TIPP: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. Jänner. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Wer ist wahlberechtigt?
Alle Bürger und Bürgerinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, welche bis spätestens 29. Jänner 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben (29. Jänner 2007 geboren oder älter) und in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich am 18. November 2022 (Stichtag der Landtagswahl) einen ordentlichen Wohnsitz hatten.
Wie kann ich wählen?
Persönliche Stimmabgabe am Wahltag (29.01.2023) in Ihrem Wahllokal (Gemeinde Hofamt Priel, Dorfplatz 1, 3681 Hofamt Priel) in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr.
Achtung! Falls Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein
sollten, in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abzugeben, können Sie eine
Wahlkarte anfordern. Mit dieser können Sie Ihr Wahlrecht auch außerhalb
der Wahlzeiten und Ihres Wahlortes ausüben.
Wählen mit Wahlkarten
- Mit Briefwahl (die Wahlkarte muss bis spätestens 29.01.2023 um 6:30 Uhr bei Ihrer Gemeinde einlangen - oder Sie können mit Ihrer Wahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis Wahlschluss wählen) oder
- am Wahltag in jeder NÖ Gemeinde zu deren Wahlzeiten oder
- beim Besuch durch die besondere (fliegende) Wahlbehörde (bei Wahlkartenanforderung bekannt geben)
Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge einer Wahlkarte: 25.01.2023, 24 Uhr
Letztmöglicher Zeitpunkt für mündliche/persönliche Anträge einer Wahlkarte: 27.01.2023, 12 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Bundesministerums für Inneres oder
Land Niederösterreich
Die Wahlkarte können Sie hier anfordern: Wahlkartenantrag