Sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird für die Heizperiode 2010/2011 wiederum ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von € 130,-- gewährt.
Den Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß §293 ASVG nicht überschreiten.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslostengeld/Notstandshilfe den genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den genannten Ausgleichszulagenrichsatz nicht übersteigt
Einkommensgrenzen für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses (brutto!) ab 1.1.2011: BezieherInnen einer Ausgleichszulage:- Alleinstehend: € 793,40
- Ehepaar, Lebensgefährten: € 1.189,56
- für jedes weitere Kind: € 122,41
- für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 396,16
BezieherInnen nach dem Arbeitslostenversicherungsgesetz oder Kinderbetreuungsgeld- Alleinstehend: € 925,10
- Ehepaar, Lebensgefährten: € 1.387,02
- für jedes weitere Kind: 142,73
- für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: € 461,92
Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis spätestens 2. Mai 2011 im Gemeindeamt (Hauptwohnsitz) beantragt werden.Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung