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NÖ Heizkostenzuschuss 2010/2011

Veröffentlichungsdatum02.01.2011Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
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Sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird für die Heizperiode 2010/2011 wiederum ein einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von € 130,-- gewährt.

Den Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß §293 ASVG nicht überschreiten.
 
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG                                             (AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als                   arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslostengeld/Notstandshilfe den genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ              Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den genannten                   Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den genannten         Ausgleichszulagenrichsatz nicht übersteigt

Einkommensgrenzen für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses (brutto!) ab 1.1.2011: 
 

BezieherInnen einer Ausgleichszulage:
  • Alleinstehend: € 793,40
  • Ehepaar, Lebensgefährten: € 1.189,56
  • für jedes weitere Kind: € 122,41
  • für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 396,16

BezieherInnen nach dem Arbeitslostenversicherungsgesetz oder Kinderbetreuungsgeld
  • Alleinstehend: € 925,10
  • Ehepaar, Lebensgefährten: € 1.387,02
  • für jedes weitere Kind: 142,73
  • für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: € 461,92

Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis spätestens 2. Mai 2011 im Gemeindeamt (Hauptwohnsitz)  beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung