Verordnung "Geflügelpest"

Aushängezeitraum: 23.04.2024

Durch folgende Novelle (BGBl. II Nr. 103/2024) der Geflügelpest-Verordnung 2007 (BGBl 2007/309) sind alle Gemeinden zu informieren.
Es wurden neue „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ erklärt und die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ (Stallpflicht) wurden aufgehoben.
Dieses Rundschreiben ersetzt das Schreiben vom 27.02.2024.

Aktuelle Informationen sind hier zu finden:
https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Vogelgrippe.html

Aktuelle Tierseuchenmeldungen - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Merkblatt für Hofamt Priel:

Merkblatt Beilage 3.pdf herunterladen (0.2 MB)

Verordnung:

BGBl. II Nr. 103_2024 (524 KB) - .PDF

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