Wahlservice zur Gemeinderatswahl
2025
Am 26. Jänner wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger:innen bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb haben Sie, wie bei den vergangenen Wahlen auch, die „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ per Post bekommen (siehe Beispielbild).
Diese ist wie immer mit Ihrem Namen personalisiert und
beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im
Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen
Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das
Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 26. Jänner 2025 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde (Ausweis mitbringen!), schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=31511 Ihre Wahlkarte beantragen. Die Zustellung erfolgt mittels eingeschriebener Briefsendung an Ihre angegebene Zustelladresse. Sie können die Wahlkarte z.B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder am Gemeindeamt direkt abgeben. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal unserer Gemeinde abzugeben.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2025. Persönlich kann die Wahlkarte noch bis 24. Jänner 2025 um 12:00 Uhr beantragt und entgegen genommen werden.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025), 13:00 Uhr in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.