Zuschuss zur Herstellung einer Hauszufahrt

Richtlinien
  1. die Kosten werden erst ab dem 16. Laufmeter und bis max. 3m Breite gefördert
  2. der Hauptwohnsitz muss in Hofamt Priel sein
  3. die Förderung kann nur einmal pro Liegenschaft im Baulandbereich in Anspruch genommen werden

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